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Kostenfreier Schulweg

Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges

Sofern die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mindestens 3 km beträgt, kann ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Der Erfassungsbogen ist online auszufüllen und die Übermittlung der Daten erfolgt unmittelbar an die Stadt Amberg bzw. an das zuständige Landratsamt. Zudem ist ein Ausdruck, der am Ende der Online-Beantragung bereitgestellt wird, von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen und im Sekretariat vorzulegen.

Damit Ihr Kind einen gültigen Fahrausweis erhält, müssen Sie folgende drei Schritte beachten:

  1. Entsprechenden Erfassungsbogen je nach Wohnort (Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach oder Landkreis Schwandorf) ausfüllen und unterschrieben im Schulsekretariat abgeben
    • Wenn Ihr Kind noch kein Schüler unserer Schule ist und sich neu anmeldet, dann im Rahmen der Online-Schulanmeldung:

            Informationen und Anmeldung unter Übertritt / Anmeldemodalitäten
https://max-reger-gymnasium.de/uebertritt/2017-05-02-17-11-51     

  •       Wenn Ihr Kind bereits Schüler unserer Schule ist, dann über folgenden Link:

            >> Hier geht es zum Beförderungsantrag <<

https://www.schulantrag.de/anmeldung/swonline/ssl/antrag-start-01.asp?sch=0006&AntrSchKein=1

 

  1. Eigenständig einen VGN Verbundpass beantragen über vgn.de/fuer/schueler/ oder smaxi.vgn.de.
    https://www.vgn.de/fuer/schueler/
    https://smaxi.vgn.de/
    • Für den Landkreis Schwandorf ist kein VGN Verbundpass erforderlich (RVV).
    • Da der Linienbusverkehr in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach vollständig in den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) integriert ist, wird ein Verbundpass benötigt.
    • Bei Schülern ab 15 Jahren ist für die Beantragung eine Bestätigung der Schule erforderlich, die Sie im Sekretariat erhalten (Formular auf der VGN Website erhältlich). Seit September 2026 können wir direkt nach Ihrer Antragsstellung über VGNsmaxi diese Bestätigung auch online durchführen.
    • Informationen zum Verbundpass:

 

  1. Ist ein Schüler anspruchsberechtigt, verteilt die Schule die Monatskarten/Tickets für das neue Schuljahr in den ersten Schultagen für die Klassen 5-10. In der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach gelten diese nur in Verbindung mit einem Verbundpass als gültiger VGN-Fahrausweis.

Gehen die Monatskarten/Tickets verloren, muss unverzüglich eine Verlustmeldung bei der Schule, der Stadt oder dem Landratsamt erfolgen. Die Kosten für Ersatz sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.


Informationen zur Schülerbeförderung und/oder Kostenfreiheit des Schulweges:

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